Technische Informationen zu Notduschen
1. Notduschen sind Lebensretter
Unfälle können überall passieren. Besonders gefährdet sind Personen, die mit aggressiven Chemikalien wie Säuren, Laugen, Lösungsmitteln und feuergefährlichen Stoffen umgehen. Auch in Bereichen, in denen es staubt, sowie Holz oder Metalle verarbeitet werden, kann es schnell zu Augenverletzungen kommen.
Bei Brandverletzungen oder Kontakt mit Chemikalien sind Körperduschen direkt am Arbeitsplatz eine grundlegende Voraussetzung für schnelle Erste Hilfe. Augenduschen ermöglichen es, die Augen von Fremdkörpern, Stäuben oder Chemikalien sofort nach einem Vorfall freizuspülen.
Typische Gefahrenquellen in Labor und Industrie sind z.B.:
- Arbeitsplätze, an denen mit giftigen oder aggressiven Medien umgegangen wird.
- Öfen und offene Feuer sowie alle Stellen mit heißen Medien (z.B. Dampf, kochendes Wasser, Öl oder Fett).
- Späne und Staub bildende Arbeiten.
- Bereiche, in denen gefährliche Stäube, Gase oder Dämpfe auftreten können.
Solche Arbeitsplätze sind fast überall zu finden: in Laboren, Lagern, Werkstätten, Küchen, der chemischen Industrie, der Metallindustrie oder auf Schiffen. Verbrennungen, Verbrühungen und Verätzungen gehören zu den Verletzungen, bei denen die sofortige Erste Hilfe zur Eindämmung der Schäden entscheidend ist. Je schneller eine dieser Verletzungen mit viel Wasser behandelt wird, desto eher wird eine Schädigung des tiefer gelegenen Gewebes verhindert!
2. Einbauempfehlungen für Notduschen und Augenduschen
Viel Schaden und Leid können vermieden werden, wenn gefährliche Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl mit entsprechend geeigneten Notduschen für Augen und Körper ausgestattet sind. Bei einem Unfall geht es um Sekunden, daher ist es entscheidend, dass sich die Dusche mindestens im gleichen Raum wie der gefährliche Arbeitsplatz befindet. Wege über 10 Meter sind zu vermeiden.
Aufgrund des sehr variablen Baukastensystems von B-SAFETY ist es problemlos möglich, für jede Einbausituation die passende Lösung zu finden. Die Bauteile sind so ausgelegt, dass sie einfach – auch nachträglich – sehr vielfältig miteinander kombiniert werden können. Bei den wandmontierten Notduschkombinationen ist der Installationsaufwand sehr gering, da für beide Armaturen nur ein Wasseranschluss benötigt wird, der wahlweise oben oder unten sein kann. Erfahren Sie mehr unter ClassicLine Notduschkombination mit Augen-/Gesichtsdusche mit Becken und Abdeckung. In Lagerhallen und Industriegebäuden kommen häufig freistehende Kombinationen zum Einsatz, wenn keine Wandmontage möglich ist bzw. die Entfernung zum gefährlichen Arbeitsplatz zu groß ist. Die Freistehende Notdusche finden Sie unter PremiumLine Körper-Notdusche mit Augen-/Gesichtsdusche mit Auffangbecken und Abdeckung.
Im Normalfall genügt es, eine Notdusche für mehrere Arbeitsplätze vorzusehen. Gut zugängliche, zentrale Orte sind dafür die idealen Plätze. Zur Installation von Augenduschen bietet sich beispielsweise der Bereich von Ausgussbecken an. Körperduschen lassen sich platzsparend und gleichzeitig zentral über Türen anbringen.
Die Lage der Dusche muss allen Mitarbeitern bekannt sein, und der Weg dorthin muss einer geblendeten Person möglich sein. Wichtig ist, dass Notduschen ständig zugänglich sind. Die Standorte sind durch Hinweisschilder klar zu kennzeichnen. Um schnell Hilfe herbeizurufen, können die Duschen so ausgestattet werden, dass bei Betätigung ein Alarmsignal an eine Fernwarte übertragen wird.
3. Einsatzgebiete von Notduschen und Augenduschen nach Gefahrstoffen
Not- und Augenduschen kommen bei einer Gefährdung durch diverse Gefahrstoffe und Chemikalien zum Einsatz. Die Berufsgenossenschaften in Deutschland schreiben den Einsatz von Not- und Augenduschen z.B. (hierbei handelt es sich um eine kleine Auswahl) bei folgenden Stoffen vor (Quelle GUV-Informationen und Gefahrstoffdatenbanken der Berufsgenossenschaften):
Gefahrstoffe | Körperdusche | Augendusche | Spüldauer |
---|---|---|---|
Säuren (allgemein) | Ja | Ja | - Augen mind. 10 Minuten mit viel Wasser spülen, danach sofort zum Augenarzt - Haut mind. 10 Minuten mit viel Wasser spülen, benetzte Kleidung entfernen, Notarzt rufen |
Laugen (allgemein) | Ja | Ja | - Augen mind. 10 Minuten mit viel Wasser spülen, danach sofort zum Augenarzt - Haut mind. 10 Minuten mit viel Wasser spülen, benetzte Kleidung entfernen, Notarzt rufen |
Ammoniak | Ja | Ja | - Augen und Haut mit viel Wasser spülen - Benetzte Kleidung entfernen - Nach Einatmen Frischluft |
Arsenwasserstoff | Ja | Ja | - Augen und Haut mit viel Wasser spülen - Nach Einatmen Frischluft oder Sauerstoff |
Bariumverbindung | Ja | Ja | - Augen und Haut mit viel Wasser spülen - Nach Verschlucken Erbrechen anregen und 2 bis 5%ige Natriumsulfatlösung verabreichen |
Benzol | Ja | Ja | - Augen mit viel Wasser spülen - Haut mit Wasser und Seife waschen - Nach Einatmen Frischluft - Nach Verschlucken Medizinalkohle |
Brom | Ja | Ja | - Augen und Haut mit viel Wasser spülen - Nach Einatmen Frischluft |
Chlor | Ja | Ja | - Atemschutz des Helfers! - Augen mit viel Wasser spülen - Haut mit Wasser und Seife waschen - Nach Einatmen Frischluft |
Chlorwasserstoff | Ja | Ja | - Augen und Haut mit viel Wasser spülen - Kontaminierte Kleidung entfernen - Nach Einatmen Frischluft |
Chromate | Ja | Ja | - Augen mit viel Wasser spülen - Haut mit Wasser und Seife waschen - Nach Verschlucken Erbrechen auslösen |
Jod | Ja | Ja | - Augen mit viel Wasser spülen - Haut mit Wasser und Seife waschen - Nach Einatmen Frischluft - Nach Verschlucken Milch trinken lassen |
Methanol | Ja | Ja | - Augen und Haut mit viel Wasser spülen - Nach Einatmen Frischluft bzw. Sauerstoff - Nach Verschlucken Erbrechen anregen, Medizinalkohle verabreichen, Arzt! |
Schwefelwasserstoff | Ja | Ja | - Atemschutz des Helfers - Augen und Haut mit viel Wasser spülen - Nach Einatmen Frischluft, besser Sauerstoff - Ärztliche Überwachung |
Silbernitrat | Ja | Ja | - Augen und Haut mit viel Wasser spülen - Nach Verschlucken 10% Kochsalzlösung trinken, Erbrechen provozieren, mit viel Wasser Mund und Rachen ausspülen |
Toluol | Ja | Ja | - Augen mit viel Wasser spülen - Haut mit Wasser und Seife waschen - Nach Einatmen Frischluft - Nach Verschlucken Gabe von Medizinalkohle |
4. Einsatzgebiete von Notduschen und Augenduschen nach Normen – Laborrichtlinien
Not- und Augenduschen sind in Laboratorien fest vorgeschrieben. Hier gelten die Richtlinien für Laboratorien der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Laboratorien GUV 16.17 und die Technische Regel für Gefahrstoffe “Laboratorien“ TRGS 526 sind wortgleich zu den Laborrichtlinien:
Richtlinien für Laboratorien BGI/GuV-I 850-0 (Auszug):
6.6 Notduschen
6.6.1 Körpernotduschen
6.6.1.1 Wasserdurchsatz und Standort
In Laboratorien müssen mit Wasser – möglichst von Trinkwasserqualität – gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute
erforderlich.
…
Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 s zu erreichen sein. Die genaue Lage der Notdusche ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abhängig.
…
6.6.1.2 Kennzeichnung
Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen „Notdusche“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten.
…
6.6.2 Augennotduschen
6.6.2.1 Allgemeine Anforderungen
In Laboratorien müssen – möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken – mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich erreichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen spülen können.
…
Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.
…
Eine gute und rasche Erreichbarkeit muss gegeben sein. Das Spülen der Augen muss mit weit gespreizten Lidern erfolgen, um alle Chemikalienreste zu erfassen. Das Spülen muss lang durchgeführt werden, Richtwert sind mindestens 10 Minuten, eine ärztliche Kontrolle des Auges ist unverzüglich durchzuführen.
…
6.6.2.2 Standort und Kennzeichnung
Der Standort von Augennotduschen muss durch das Rettungszeichen „Augenspüleinrichtung“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten.
…
7.2 Notduschen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Körper- und Augennotduschen mindestens einmal monatlich durch eine von ihm beauftragte Person auf Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Bei der Prüfung sind neben dem Volumenstrom das Bild der Wasserverteilung des Kopfes und die Qualität des Wassers durch Inaugenscheinnahme zu beurteilen.
Ansonsten ist nicht gewährleistet, dass das Betätigungsventil leichtgängig bleibt und der Duschkopf durchgängig ist. Durch häufigen Wasserwechsel lassen sich zudem Verunreinigungen und Verkeimungen der Wasserleitung vermeiden.
Es ist zu empfehlen, Augennotduschen häufiger zu betätigen.
5. Ausstattung von Augenduschen – DIN EN 15154-2:2006 (Auszug)
1. Anwendungsbereich
Diese Europäische Norm ist eine Produktnorm, die Funktionsanforderungen an Sicherheits-Augenduschen festlegt, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind. Sie gilt nur für Sicherheitsaugenduschen mit Wasseranschluss.
Es sind Anforderungen hinsichtlich der Funktion, Installation, Justierung und Kennzeichnung der Augenduschen festgelegt sowie Anforderungen an die vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Installations-, Bedienungs- und Wartungsanlagen.
….
4. Leistungsfähigkeit
4.1 Wasservolumenstrom
Augenduschen mit Wasseranschluss müssen konstruiert sein, um bei einem Hersteller festzulegenden Fließdruck einen konstanten Volumenstrom von min. 6l/min zu liefern; der Fliessdruck ist am Anschluss der Dusche an die Wasserversorgung anzugeben und zu messen. Die Augendusche muss diese Wasserabgabe min. 15 min. liefern.
Die Wassergeschwindigkeit muss niedrig genug sein, um den Benutzer nicht zu verletzen.
Die Austrittsöffnung(en) muss/müssen vor luftgetragenen Verunreinigungen geschützt sein. Unabhängig von der Art der Schutzvorrichtung, muss diese bei Benutzung der Augendusche ohne zusätzliche Aktion des Benutzers entfernbar sein.
4.2 Strahlhöhe
Der von der/den Austrittsöffnung(en) erzeugte Strahl muss, gemessen von der Mitte der Austrittsöffnung(en), min. 100 mm und max. 300 mm hoch sprühen, bevor er umkippt oder in sich zusammenfällt.
4.3 Wasserqualität
Für Augenduschen wird Trinkwasser oder Wasser ähnlicher Qualität nach europäischen oder nationalen Normen gefordert.
Die Werkstoffe, die zum Bau der Augenduschen verwendet werden, dürfen die Wasserqualität nicht beeinflussen oder die Wasserversorgung verunreinigen.
4.4 Wassertemperatur (informativ)
Die kontinuierliche und die frühzeitige Berieselung von betroffenen Körperoberflächen über die empfohlene Berieselungszeit sind grundlegende Faktoren bei der Erste-Hilfe-Versorgung. Es ist ein wichtiger Aspekt bei der zur Verfügungstellung geeigneter Hilfsmittel, dass die Wassertemperatur der empfohlenen Berieselungszeit dienlich ist. Medizinische Empfehlungen schlagen Wasser von lauwarmer Temperatur zur Behandlung von Gewebe vor, das chemisch beeinträchtigt wurde. Temperaturen über 37°C haben sich als schädlich für die Augen heraus gestellt und können chemische Reaktionen im Auge oder auf der Haut verstärken. Während kaltes Wasser eine unmittelbare Kühlung nach Verbrennungen oder chemischen Kontakt bewirkt, beeinträchtigt eine verlängerte Aussetzung mit zu kaltem Wasser die Fähigkeit eine adäquate Körpertemperatur beizubehalten und kann zu einem frühzeitigem Abbruch der Erste-Hilfe-Versorgung führen. Jüngere Informationen zeigen an, dass eine Wassertemperatur von 15°C als unterer Wert für lauwarmes Wasser geeignet ist, ohne beim Nutzer Hypothermie zu verursachen.
4.5 Filter (informativ)
Um eine Ansammlung von wassergetragenen Verunreinigungen zu vermeiden, kann die Wasserversorgungsleitung mit einem feinporigen
Filter oder Sieb versehen sein.
5. Installationsanforderungen
Die Austrittsöffnungen von in unveränderbarer Position montierten Augenduschen mit Wasseranschluss müssen so konstruiert sein, dass sie in der Höhe von (1000+/-150) mm über dem Bodenniveau installiert werden können, auf dem der Benutzer steht; der Abstand von der nächsten Wand oder dem nächsten Hindernis muss 150 mm betragen.
6. Absperrarmatur
Bei manueller Bedienung muss die Absperrarmatur nach einer Drehung von max. 90° oder bei einem Zug von max. 200 mm ganz geöffnet sein. Die zur Bedienung notwendige Kraft darf max. 100 N oder das zur Bedienung notwendige Drehmoment max. 7 Nm betragen. Mit dieser Kraft bzw. diesem Drehmoment muss die Absperrarmatur in 1 s ganz geöffnet sein.
….
Nach dem Öffnen darf die Absperrarmatur nicht selbsttätig schließen. Die Bewegungsrichtung des Bedienungselementes muss eindeutig erkennbar und unverwechselbar sein.
….
7. Austrittsöffnungen
Die Augenduscheinheit muss so konstruiert sein, dass genügend Platz vorhanden ist, um beide Augenlider offen zu halten, während sich die Augen im Wasserstrahl befinden.
Justierungen der Austrittsöffnung(en) hinsichtlich der Strahlrichtung dürfen nur mit einem Werkzeug möglich sein.
Zur Wartung muss/müssen die Austrittsöffnung(en) demontierbar sein, aber nur unter Verwendung eines Werkzeuges.
8. Vom Hersteller zu liefernde Informationen
Der Hersteller muss mit der Augendusche Angaben zur Installation, Handhabung und Wartung liefern, sowie Angaben zur Methode und Frequenz von Wartungsprüfungen.
9. Kennzeichnung
Die Augendusche muss mit einer eindeutigen und nicht entfernbaren Kennzeichnung versehen sein, die den niedrigsten und höchsten Fliessdruck und den höchsten statischen Druck angibt. Die Kennzeichnung muss durch den Hersteller erfolgen und muss den Namen des Herstellers und die Modell- oder Artikelnummer angeben.
Zusätzlich muss der Hersteller ein in der Nähe der Augendusche anbringbares Sicherheitskennzeichen nach ISO 9864-1 mitliefern.
6. Ausstattung von Körperduschen im Labor – DIN EN 15154-1:2006 (Auszug)
1. Anwendungsbereich
Diese europäische Norm ist eine Produktnorm, die Funktionsanforderungen an Sicherheits-Körperduschen festlegt, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind. Sie gilt nicht für Sicherheitsnotduschen in Produktionsstätten oder ähnlichen Bereichen.
Es sind Anforderungen hinsichtlich der Funktion, Installation, Justierung und Kennzeichnung der Duschen festgelegt Anforderungen an die vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Installations-, Bedienungs- und Wartungsanlagen.
…
4. Leistungsfähigkeit
4.1 Wasservolumenstrom
Das von der Körperdusche gelieferte Wasser muss bei einem vom Hersteller festzulegenden Fließdruck einen konstanten Volumenstrom, nach nationalen Vorschriften haben; der Fließdruck ist am Anschluss der Dusche an die Wasserversorgung anzugeben und zu messen. Die Körperdusche muss diese Wasserabgabe min.15 min liefern.
ANMERKUNG: Wenn keine nationalen oder lokale Regelwerke gelten, ist ein Volumenstrom von mind. 60 l/min geeignet.
Strahlbild einer Körperdusche gemäß DIN EN 15154-1:2006
(Maße in Millimeter)
4.2 Wasserverteilung
Die Wasserverteilung der Körperdusche muss mit den folgenden Baumusterprüfverfahren ermittelt werden:
In einem Abstand von 700 mm unter dem Duschkopf müssen (50 +/- 10)% des abgegebenen Wasservolumens in einem Kreis mit einem Radius von 200 mm fallen; die Wasserhöhe in den einzelnen Unterteilungen dieses Kreises darf max. 30% vom Mittelwert abweichen.
Bei dieser Messhöhe muss die Fläche, in die min. 95% des Wassers fällt, auf einen Kreis mit einem Radius von 400 mm begrenzt sein.
Die Kraft des Wasserstrahls muss gering genug sein, um den Nutzer nicht zu verletzen.
4.3 Wasserqualität
Für Körperduschen wird Trinkwasser oder Wasser ähnlicher Qualität nach europäischen oder nationalen Normen gefordert.
Die Werkstoffe, die zum Bau der Dusche verwendet werden, dürfen die Wasserqualität nicht verunreinigen.
4.4 Wassertemperatur (informativ)
Die kontinuierliche und die frühzeitige Berieselung von betroffenen Körperoberflächen über die empfohlene Berieselungszeit sind grundlegende Faktoren bei der Erste-Hilfe-Versorgung. Es ist ein wichtiger Aspekt bei der zur Verfügungstellung geeigneter Hilfsmittel, dass die Wassertemperatur der empfohlenen Berieselungszeit dienlich ist. Medizinische Empfehlungen schlagen Wasser von lauwarmer Temperatur zur Behandlung von Gewebe vor, das chemisch beeinträchtigt wurde. Temperaturen über 37°C haben sich als schädlich für die Augen heraus gestellt und können chemische Reaktionen im Auge oder auf der Haut verstärken.
Während kaltes Wasser eine unmittelbare Kühlung nach Verbrennungen oder chemischen Kontakt bewirkt, beeinträchtigt eine verlängerte Aussetzung mit zu kaltem Wasser die Fähigkeit eine adäquate Körpertemperatur beizubehalten und kann zu einem frühzeitigem Abbruch der Erste-Hilfe-Versorgung führen. Jüngere Informationen zeigen an, dass eine Wassertemperatur von 15°C als unterer Wert für lauwarmes Wasser geeignet ist, ohne beim Nutzer Hypothermie zu verursachen.
5. Installationsanforderungen
5.1 Installationshöhe
Der Duschkopf muss für eine Installationshöhe von (2200+/-100) mm vorgesehen sein, gemessen von seiner Unterkante bis zum Bodenniveau auf dem der Benutzer steht.
5.2 Platzbedarf
Der freie Raum zwischen der Falllinie des Duschkopfes und dem nächsten Hindernis (Wand, vertikales Zuleitungsrohr oder ähnliches) muss ein Kreis mit einem Radius von min. 400 mm sein.
6. Absperrarmatur
Bei manueller Bedienung muss die Absperrarmatur nach einer Drehung von max. 90° oder bei einem Zug von max. 200 mm ganz geöffnet sein. Die zur Bedienung notwendige Kraft darf max. 100 N oder das zur Bedienung notwendige Drehmoment max. 7 Nm betragen. Mit dieser Kraft bzw. diesem Drehmoment muss die Absperrarmatur in 1 s ganz geöffnet sein.
.…
Die Absperrarmatur darf nach dem Öffnen nicht selbsttätig schließen. Die Bewegungsrichtung des Bedienungselementes muss eindeutig erkennbar und unverwechselbar sein.
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7. Duschkopf
Justierungen des Duschkopfes hinsichtlich der Strahlrichtung oder der Wasserverteilung dürfen nur mit einem Werkzeug möglich sein.
Der Duschkopf muss sich zwischen der Absperrarmatur und dem Ausfluss selbsttätig entleeren. Zur Wartung muss der Duschkopf bdemontierbar sein, aber nur unter Verwendung eines Werkzeuges.
8. Vom Hersteller zu liefernde Informationen
Der Hersteller muss mit der Körpernotdusche Angaben zur Installation, Handhabung und Wartung liefern, sowie Angaben zur Methode und Frequenz von Wartungsprüfungen.
9. Kennzeichnung
Die Dusche muss mit einer eindeutigen und dauerhaften Kennzeichnung versehen sein, die den niedrigsten und höchsten Fliessdruck und den höchsten statischen Druck angibt. Die Kennzeichnung muss durch den Hersteller erfolgen und muss den Namen des Herstellers und die Modell- oder Artikelnummer anzeigen.
Zusätzlich muss der Hersteller ein in der Nähe anbringbares Sicherheitskennzeichen nach ISO 3864-1 mitliefern.
7. Warmwasserversorgung von Not- und augenduschen
Die Versorgung von Not- und Augenduschen mit Warmwasser ist ein entscheidender Aspekt. Gemäß DIN EN 15154-1:2006 und DIN EN 15154-2:2006 ist eine Spüldauer von mindestens 15 Minuten vorgeschrieben, um die Schadstoffe möglichst rückstandslos zu beseitigen. Bei sehr aggressiven Chemikalien, die tief in die Haut eindringen, kann sogar eine Behandlungszeit von bis zu 60 Minuten erforderlich werden.
Eine verlängerte Aussetzung der Haut mit zu kaltem Wasser (unter 15°C) kann zu einer Unterkühlung führen. Hierbei ist zu beachten, dass jede Wassertemperatur unter 32°C, die Körpertemperatur stetig absinken lässt. Besonders kritisch ist die Eigenschaft von Wasser, dem Körper im Vergleich zu Luft die Temperatur bis zu 25 Mal schneller zu entziehen. Der Körper kann bereits nach wenigen Minuten unterkühlen – kritisch wird es, wenn die Körpertemperatur unter 32°C absinkt!
Temperaturen über 37°C haben sich als schädlich für die Augen herausgestellt und können chemische Reaktionen im Auge oder auf der Haut verstärken.
Medizinische Empfehlungen geben eine lauwarme Temperatur – zwischen 15 und 37°C – für eine Behandlung von chemisch beeinträchtigtem Gewebe als optimal an. Die DIN EN 15154-1:2006 und die DIN EN 15154-2:2006 empfehlen aus diesem Grund eine Versorgung von Not- und Augenduschen mit temperiertem Wasser zwischen 15 und 37°C.
8. Check-Liste / Wartung von Notduschen und Augenduschen
9. Verhalten im Notfall
Bei einem Unfall mit Verbrennungen oder dem Kontakt mit gefährlichen Flüssigkeiten oder Gasen kommt es darauf an:
- Die betroffenen Körperstellen umgehend mit viel Wasser spülen!
- Betroffene Kleidung, die nicht an der Haut festklebt, schnellstens ausziehen!
- Je nach Grad der Verätzung sollten die Augen bis zu 15 Minuten gespült werden gemäß Vorgaben der BG!
- Bei Verletzungen der Augen die Lider beim spülen aufhalten!
- Schnellstmöglich einen Krankenwagen rufen und ärztlichen Rat einholen!
- Beim Transport und im Sanitätsraum weiterspülen! Dafür werden Augenspülflaschen benötigt, die Sie in unserem Onlineshop unter folgendem Link finden: https://b-safety24.com/augenspuelflaschen.html
- Den Arzt möglichst über die fragliche Substanz für die Verletzung informieren und über mögliche Gegenmaßnahmen in Kenntnis setzen!
Besuchen Sie auch unseren YouTube-Kanal für weitere Informationen: https://www.youtube.com/@B-SafetyGmbH
Dieses Anwendungsvideo zeigt beispielhaft, wie eine Körper-Notdusche im Notfall benutzt wird: https://www.youtube.com/watch?v=LuciJm7OMlU